Rechtsinformation speziell für Asylwerber
Caritas und ZEBRA informierten die Asylwerber am 7. Juli 2015 über ihre Rechte und Pflichten. Es war genügend Zeit um auf die drängendsten Fragen der Schutzsuchenden einzugehen.
Es blieb jedenfalls ein bitterer Nachgeschmack: Es kann leider niemand sagen, nach welchen Kriterien die Prüfung der Aussagen erfolgt und wann jemand zur Ersteinvernahme (Interview) drankommt. Ebenso wenig kann aufgeklärt werden, warum einige kürzere, andere eine längere Wartezeit bis zum Interview haben. Selbst das BFA gibt dazu keine Auskunft.
Das unbefriedigende Ergebnis ist leider, dass die Schutzsuchenden geduldig (und leider untätig) warten müssen. Es gibt keine Möglichkeit, die Verfahrensdauer zu verkürzen.
